Empfang von Minister Reis

  • Wir haben eine große Brau-Tradition. Überall im Land wird von kleinen und größeren Brauereien, pivovary, unser beliebtes Pivo gebraut. Ich bin geneigt, dies als eines der bedeutendsten Kulturgüter Slezskos zu bezeichnen.


    Überregional bekannt ist auch unser Staatstheater, das Státní divadlo. Es spielt vor allem bedeutende Opern, zum Beispiel unsere Nationaloper „Na krásné modré Svině“ (An der schönen blauen Swine).

  • Ein breites Grinsen macht sich auf seinem Gesicht breit


    Dass Sie das Pivo als kulturelle Errungenschaft ansehen, macht Sie noch einmal sympathischer, Herr Hora ;)


    Das Staatstheater! Genau, darüber stand auch etwas in meinem Dossier. Dort finden auch gelegentlich Pop-Konzerte statt, richtig?

  • Ungelogen, pane Reisi, das Bier ist unser unbestrittenes Nationalgetränk. Manchmal kommen Touristen in unser Land und bestellen einen Vodka. Aber wir sind hier, auch wenn die Sprachen vielleicht urverwandt sind, nicht in Andro! Wir sind hier in Slezsko - hier wird Pivo getrunken!


    Im Staatstheater werden auch Pop-Konzerte gegeben, ja. Eine Neuerung, die nicht jedem gefällt. Ich persönlich sehe nichts verwerfliches darin.

  • Da sehe ich schonmal eine riesige Gemeinsamkeit unserer Staaten ;) Unser Nationalgetränk ist das 100 % wildgurkenfreie Wildgurkenbier, kurz "WGFWGB" genannt :) Der Name ist historisch bedingt. Kurz: Es ist unheimlich wichtig, zu wissen, dass pottyländisches Bier nach dem Reinheitsgebot Peter von Frostas gebraut wird, das besagt, dass keine Gurken zu Bier verarbeitet werden dürfen. Darum ist das WGFWGB auch 100% wildgurkenfrei.

  • Und doch war es damals unter der Terrorherrschaft Bergfried Iglos Zwang. In diesem dunklen Kapitel pottyländischer Geschichte zwang der Diktator Iglo seine Untertanen, Fischstäbchen zu rauchen und gurkenhaltiges Bier zu trinken. Dass unser Bier weiterhin als "Wildgurkenbier" - mit dem Zusatz "100% wildgurkenfrei" - bezeichnet wird, ist unsere Art des Mahnmals und des Gedenkens.


    Zu Nachtisch kann ich nie "nein" sagen, das ist eine Art Gendefekt ;)

  • nimmt sich eine Buchtel


    Wir sind daran definitiv gewachsen. Und so sehr wir darauf bedacht sind, uns stetig weiterzuentwickeln, so sehr ist die Historie doch ein wichtiger Teil des Landes.

  • kommt nach dem Besuch der Filmstudios wieder im Schloss an


    Das war sehr interessant, Herr Hora. Vielen Dank :)


    Nun, sollen wir uns ans Eingemachte begeben?

  • Nun, nach dem bisher sehr schönen und angenehmen Besuch würde ich mich gerne mit Ihnen darüber unterhalten, ob und wie wir nähere Beziehungen zwischen unseren Staaten aufnehmen sollten.

  • Wie ist denn in Slezsko das übliche Prozedere?


    Bei uns hat es sich eingespielt, einen Grundlagenvertrag zu schließen, in dem die gegenseitige Anerkennung inklusiver Achtung der territorialen Grenzen und Hoheitsgewässer ebenso verschriftlicht werden wie die Absicht auf wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit und die Möglichkeit der Versendung von Botschaftern.

    Die Reisefreiheit wäre insoweit auch ein wichtiger Punkt. Ich halte ein visafreies Reisen für tourismusfördernd - und damit auch dem kulturellen Austausch dienlich.


    Im Hinblick auf eine wirtschaftliche Kooperation halte ich es für sinnvoll, keine Zölle für den Handel zwischen unseren Staaten zu erheben.


    Ich hätte einen entsprechenden Entwurf dabei, in dem das alles halbwegs vorformuliert ist und den ich gerne zur Diskussion stelle.

  • Für solche Fälle habe ich tatsächlich immer einen Entwurf dabei, Moment...


    Er wühlt in seinem AuMi-Sakko, zieht eine Mappe raus (das Sakko selbst ist ein Mysterium angesichts des schier endlosen Platzes in den Innentaschen) und legt einen Vertragsentwurf vor, in den er noch eben handschriftlich den Namen Slezskos einsetzt


    Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und der Slezská Republika

    Präambel:
    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Slezská Republika nachstehenden Vertrag.
    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.


    Artikel 1 - Die persönliche Ebene
    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

    Artikel 2 - Die politische Ebene
    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an. Die territorialen Grenzen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung werden ebenso als geltend angesehen wie die Hoheitsgewässer entsprechend dem internationalen Abkommen über die Hoheitsgewässer.
    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, etwaige Konflikte untereinander diplomatisch zu lösen.
    (4) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich sofern der betroffene Staat diesen zustimmt.
    (5) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem als exterritorial geltenden Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
    (1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
    (2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.
    (3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.
    (4) Der freie Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten soll gefördert werden. Näheres wird ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.

    Artikel 4 - Die kulturelle Ebene
    (1)Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zu bringen.
    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.
    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Die Städte der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

    Artikel 5 - Organisatorisches
    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.


    Fühlen Sie sich frei, darin herumzumalen, zu streichen und zu korrigieren, wenn Sie mit einzelnen Passagen nicht einverstanden sind. Oder malen Sie einfach einen traurigen Smiley, wenn Sie dem Vertragsentwurf in Gänze nicht zustimmen können.