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5. März 2023 #1 Verfassung der Konföderierten Inseln von Elba [tabmenu] Verfassung Legislative Exekutive Judikative Menschenrechte Wir, das Volk der Konföderierten Inseln, jeder Staat, der in seinem souveränen und unabhängigen Charakter handelt, um eine dauerhafte Bundesregierung zu bilden, Gerechtigkeit zu schaffen, die innere Ruhe zu gewährleisten und die Segnungen der Freiheit für uns und unsere Nachkommenschaft zu sichern - unter Berufung auf die Gunst und Führung des Allmächtigen Gottes - ordiniert und etablieren diese Verfassung für die Konföderieren Inseln. (1) Alle hierin übertragenen Gesetzgebungsbefugnisse werden einem Inselrat der Konföderierten Inseln übertragen.(2) Niemand darf ein Vertreter sein, der das Alter von achtzehn Jahren nicht erreicht hat.(3) Der Inselrat wählt einen Inselratspräsidenten der die Sitzungen leitet.(4) Der Inselrat soll die folgenden Aufgaben haben:1. Verabschiedung von Gesetzen zur Gründung neuer Bundesstaaten: Der Inselrat hat die Befugnis neue Inseln in die Konföderation aufzunehmen.2. Festlegung von Steuern: Der Inselrat hat die Befugnis Steuern zu erheben um den Haushalt der Regierung zu finanzieren.3. Kontrolle des Militärs: Der Inselrat hat die Aufgabe das Militär der Konföderierten Inseln von Elba zu kontrollieren und Militärausgaben zu genehmigen.4. Verabschiedung von Gesetzen zur Regulierung des Handels: Der Inselrat hat die Befugnis Handelsgesetze zu erlassen und den Handel zwischen den Inseln zu regulieren.5. Überwachung der Regierung: Der Inselrat hat die Aufgabe die Handlungen der Regierung und ihrer Beamten zu überwachen und gegebenenfalls zu untersuchen.6. Anhörung der Minister: Der Inselrat hat die Aufgabe die künftigen Minister anzuhören und anschließend zu wählen oder abzulehnen.(5) Weitere Aufgaben regelt ein Gesetz. (1) Die Exekutivgewalt wird einem Präsidenten der Konföderierten Inseln von Elba übertragen. Er und der Vizepräsident haben ihr Amt für die Amtszeit von sechs Monaten inne; der Präsident ist unbegrenzt wieder wählbar.(2) Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Konföderierten Inseln von Elba und der Miliz der einzelnen Inseln, wenn diese im Dienst der Konföderation stehen.(3) Der Präsident hat das Recht, die Meinung und Empfehlungen der Minister zu hören, bevor er Maßnahmen ergreift oder Entscheidungen trifft.(4) Der Präsident hat das Recht, Begnadigungen und Amnestien zu gewähren, außer in Fällen von Anklagen wegen Verrats.(5) Der Präsident hat das Recht Verträge im Namen der Konföderierten Inseln von Elba abzuschließen und zu ratifizieren, sofern diese durch den Inselrat genehmigt wurden.(6) Der Präsident ist befug alle offiziellen Gesetze und Anordnungen der Konföderierten Inseln von Elba zu unterzeichnen und zu versiegeln, einschließlich der Gesetze, die vom Inselrat verabschiedet wurden.(7) Der Präsident hat das Recht die Minister zu ernennen. Dieser Ernennungen muss eine Anhörung im Inselrat vorausgegangen sein.(8) Der Präsident hat das Recht außerordentliche Sitzungen des Inselrats einzuberufen.(9) Der Präsident hat das Recht die Richter des Obersten Gerichtshof zu ernennen. Dieser Ernennungen muss eine Anhörung im Inselrat vorausgegangen sein. (1) Die Justizbefugnis der Konföderierten Inseln wird einem Obersten Gerichtshof übertragen.(2) Die Judikative hat folgende Aufgaben:1. Die Auslegung der Verfassung, der Gesetze der Konföderation und der Verträge mit ausländischen Nationen.2. Die Entscheidung von Streitfällen zwischen verschiedenen Parteien, einschließlich Staaten, Unternehmen und Einzelpersonen.3. Die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verfassungsbestimmungen durch die Exekutive und Legislative.4. Die Erhaltung der Unabhängigkeit der Judikative von den anderen Zweigen der Regierung, um die Gerechtigkeit und Fairness in Gerichtsverfahren zu gewährleisten. (1) Menschenwürde:Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit.(2) Gleichheit:Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz und gleiche Behandlung durch die staatlichen Organe.(3) Meinungsfreiheit:Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Recht umfasst die Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit.(4) Versammlungsfreiheit:Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(5) Religionsfreiheit:Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(6) Eigentumsgarantie:Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.(7) Pressefreiheit:Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.(8) Bildung:Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich.(9) Schutz der Privatsphäre:Jeder hat das Recht auf Achtung seines Privatlebens, seiner Wohnung und seines Briefgeheimnisses.(10) Gleichstellung:Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.(11) Soziale Sicherheit:Alle Bürger haben das Recht auf soziale Sicherheit, insbesondere auf soziale und medizinische Hilfe im Alter, bei Krankheit und bei Arbeitslosigkeit.(12) Umweltschutz:Die Natur und ihre Ressourcen sind zu schützen. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen erhalten bleiben.