Bekanntmachungen des Ministeriums

  • Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Wirtschaft, Wasserwirtschaft und Energie


    Präambel

    Das Ministerium für Wirtschaft, Wasserwirtschaft und Energie (MWW&E) ist verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung der nationalen Politik in den Bereichen Wirtschaftsentwicklung, Wasserressourcenmanagement und Energieversorgung. Um diese Aufgaben effektiv zu erfüllen, ist eine klare Struktur und Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb des Ministeriums essenziell. Der folgende Geschäftsverteilungsplan skizziert die Hauptaufgaben der einzelnen Abteilungen.


    Allgemeine Organisation


    Ministeriumsleitung

    • Minister/in für Wirtschaft, Wasserwirtschaft und Energie
    • Staatssekretär/in
    • Büro der Ministeriumsleitung (BML)


    Abteilungen

    1. Abteilung für Wirtschaftspolitik und Strategie (AWS)

      - Entwurf und Bewertung wirtschaftspolitischer Maßnahmen

      - Analyse wirtschaftlicher Trends und Herausforderungen

      - Entwicklung von Strategien zur Wirtschaftsförderung

    2. Abteilung für Internationale Wirtschaftsbeziehungen (AIWB)

      - Koordination internationaler Wirtschaftsbeziehungen und Handelsabkommen

      - Vertretung der nationalen Interessen in internationalen Wirtschaftsforen

      - Förderung von Export und internationaler Zusammenarbeit

    3. Abteilung für Wasserwirtschaft (AWW)

      - Management nationaler Wasserressourcen

      - Entwicklung von Strategien zur Wasserersparnis und nachhaltigen Nutzung

      - Überwachung und Schutz der Wasserqualität

    4. Abteilung für Energiepolitik und -infrastruktur (AEI)

      - Entwicklung der nationalen Energiepolitik

      - Planung und Sicherung der Energieinfrastruktur

      - Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz

    5. Abteilung für Wirtschafts- und Energiesicherheitsinformationen (AEEVI)

      - Sammlung und Analyse von Informationen zu Bedrohungen der Wirtschafts- und Energiesicherheit

      - Entwicklung von Sicherheitsstrategien und -maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen

      - Koordination mit nationalen Sicherheitsdiensten und internationalen Partnern


    Spezifische Aufgaben der AEEVI


    A. Informationsbeschaffung und Analyse

    - Durchführung von Risikoanalysen und Sicherheitsbewertungen

    - Überwachung und Analyse von Cyberbedrohungen und physischen Gefahren für die Wirtschafts- und Energieinfrastruktur


    B. Präventive Maßnahmen

    - Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsrichtlinien und -standards

    - Beratung und Schulung von Betreibern kritischer Infrastrukturen


    C. Reaktion und Krisenmanagement

    - Koordination der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Krisen im Wirtschafts- und Energiesektor

    - Entwicklung und Pflege von Notfallplänen und Krisenreaktionsstrategien


    D. Kommunikation und Kooperation

    - Informationsaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden und internationalen Organisationen

    - Aufbau und Pflege eines Netzwerks von Stakeholdern im Bereich der Wirtschafts- und Energiesicherheit


    Schlussbestimmungen

    Dieser Geschäftsverteilungsplan tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Änderungen und Anpassungen können durch die Ministeriumsleitung vorgenommen werden, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen effektiv reagieren zu können.


    Die Ministeriumsleitung

  • Politische Richtlinie für das Ministerium für Wirtschaft, Wasserwirtschaft, Klimaschutz und Energie

    1. Einführung

    Diese politische Richtlinie dient als Leitfaden für das Handeln des Ministeriums für Wirtschaft, Wasserwirtschaft, Klimaschutz und Energie. Ziel ist es, eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Entwicklung zu fördern.


    2. Vision

    Unser Ziel ist es, eine führende Rolle bei der Gestaltung einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaft einzunehmen, die Ressourcen effizient nutzt, den Klimawandel bekämpft und allen Bürgerinnen und Bürgern Wohlstand und Sicherheit bietet.


    3. Strategische Ziele

    • Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärken
    • Nachhaltige Wasserwirtschaft
    • Klimaschutz
    • Energiesicherheit und -effizienz

    4. Maßnahmen

    • Investition in Forschung und Entwicklung
    • Förderung von grünen Technologien
    • Bildung und Qualifizierung
    • Internationale Zusammenarbeit
    • Legislative Initiativen

    5. Überwachung und Bewertung

    Die Umsetzung der politischen Richtlinie wird regelmäßig überwacht und bewertet.


    6. Abschluss

    Diese politische Richtlinie bildet die Grundlage für unser Handeln. Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten können wir eine nachhaltige und florierende Zukunft für unser Land sicherstellen.