Der Rijkskanselier nimmt das Außenamt kommissarisch selbst wahr, seit Kuijpers entlassen wurde.
[Kantoor] Minister van Buitenlandse Zaken en Defensie
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Er bestätigt dem Rijkskanselier die Übernahme des Außenministeriums.
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Entsendet ein Gratulationsschreiben an den neuen Amtskollegen.
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Leitet ein Schreiben aus Manuri weiter.
DAS UNIONSKANZLERAMT
Das Unionskanzleramt
- Die Unionskanzlerin -
Manuri
Demokratische Union
An die
Regierung des
Großmünchbergischen Reichs
Manuri, den 27.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, Exzellenzen,
ich erlaube mir, Sie über den bisherigen Stand der Völkerbund-Nachfolgekonferenz zu informieren:
Als Sitz für die Generalversammlung wurden bislang (in alphabetischer Reihenfolge) vorgeschlagen:
- Astor
- Dionysos
- Turanien
Zum Anschluss dieses Schreibens erlaube ich mir zudem den Hinweis, dass es im Sinne einer möglichst breiten internationalen Akzeptanz wünschenswert ist, wenn so viele Staaten wie möglich an diesem Entscheidungsprozess teilnehmen.
In der Hoffnung, einen Vertreter Ihrer Regierung zu dieser Folgekonferenz in Manuri begrüßen zu dürfen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Helen Bont
Unionskanzlerin
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Lädt Minister van Leeuwen zu sich in den Palais ein, um über allgemeine Außenpolitik zu sprechen.
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Erinnert an seine Einladung.
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Wird zu Gesprächen in den Palais gerufen.
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Lädt den Außenminister Alexander van Leeuwen zu sich in den Palast ein.
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Erscheint nachdem sie eingeladen wurde im Ministerium. Sie fühlt sich im Land sehr wohl, da ihre Familie Wurzeln in den Hollunderlanden und Hoope hat und die Landessprache fließend beherrscht.
Goede dag, bedankt voor de uitnodiging.
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Goede Dag!
Nehmen Sie doch bitte Platz!
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Bedankt.
Nimmt Platz.
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Darf ich Ihnen etwas anbieten?
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Haben sie vielleicht einen Rooibos Tee?
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Natürlich das ist mein Lieblingstee!
Er ordert über der Sprechanalage, zwei Rooiboos Tee an.
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Meiner auch. Meine Familie besaß früher Rooibos Tee Plantagen und eine Fabrik im Ostland. Aber es fühlt sich an als sei das eine Ewigkeit her.
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Interessant.
Ein Amtsdiener bringt die Getränke und ein paar Kekse ins Büro des Ministers
Bitte sehr bedienen Sie sich.
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Vielen Dank. Ich danke Ihnen auch, dass sie mich so schnell empfangen.
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Bitte, bitte. Das Kaiserreich ist immer an guten Beziehungen interessiert.
Wie ich Ihrem Schreiben entnehmen konnte, haben sich Die Königreiche Nugensil und Tarenland, von der Nordmark in einem legitimen, demokratischen Prozess den Weg der Unabhängigkeit aber auch der Kooperation gewählt. Und die Konföderation möchte nun gerne diplomatische Beziehungen aufnehmen. Wie stellen Sie das im Grossen und Ganzen vor?
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Für den Anfang möchten wir einen Grundlagenvertrag schließen, der die gegenseitige Anerkennung enthält und die Eröffnung von Botschaften sowie den Reiseverkehr regelt. Wir haben hier einen Referentenentwurf:
Grundlagenvertrag zwischen den Königreichen der Tanurischen Konföderation (Königreich Nugensil und Königreich der Taren) und dem Großmünchbergischen Reich.
Die Königreiche der Tanurischen Konföderation (Königreich Nugensil und Königreich der Taren) und das Großmünchbergische Reich - im folgenden Unterzeichnerstaaten genannt - schließen folgenden Grundlagenvertrag:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit
1. Die Unterzeichnerstaaten erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an und respektieren die territoriale Integrität aller Vertragspartner.
2. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich ihre Meinungsverschiedenheiten friedlich und diplomatisch zu lösen.
§ 2 Errichtung von Botschaften
1. Die Unterzeichnerstaaten sind berechtigt Botschafter auszutauschen. Botschafter genießen diplomatische Immunität.
2. Die Botschafter werden durch den Gaststaat benannt und vom zuständigen Verfassungsorgan des Gastgeberlandes akkreditiert.
3. Der Gastgeberstaat stellt dem Gaststaat ein Botschaftsgelände zur Verfügung. Das Botschaftsgelände ist dem Staatsgebiet des Gaststaates gleichgestellt.
§ 3 Reisefreiheit
1. Jedem Staatsbürger der Unterzeichnerstaaten ist es erlaubt in das Land des Vertragspartners zu reisen, jedoch ist es den Vertragspartnern möglich die Einreise zu verweigern, wenn aus dieser Gefahren für die nationale Sicherheit entstehen könnten.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung
1. Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung und anschließender Ratifizierung durch die zuständigen Verfassungsorgane der Unterzeichnerstaaten in Kraft.
2. Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern oder aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Unterzeichner: