• Folgt dem Reichskanzler in den Konferenzraum. Sie sieht sich staunend um.


    Ich bin ein wenig sprachlos bei dieser Größe. Viel größer alles als auf Elba.

  • Sie wartet bis das Getränk gereicht wird.


    Mòran taing. Wirklich leckeres Getränk.


    Bewertet Sie, nachdem sie einen Schluck getrunken hat.

    • Offizieller Beitrag

    Auf dem Tisch steht eine Auswahl der besten Biere aus dem Rijk: das Schwarzbier "Donker de Nacht", das helle "Vloeibaar Brood" (flüssiges Brot), das fruchtige "Papegaaien", der Klassiker "Van Romeren", das Weizenbier "Oude Abt" und das Erdbeerbier "Aardbeien".

  • Ich denke mal schon. Normalerweise teilen wir Elben eher den Elb Whiskey. Ich habe ihnen übrigens eine Flasche unseres ältesten Whiskey mitgebracht.


    Reicht ihm eine Flasche des berühmten Single Malt Irvine Whiskey.


    Ich hoffe er schmeckt Ihnen. Diese eine Flasche ist nebenbei bemerkt über 70 Jahre alt.

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich gerade die heimischen Biersorten auf dem Tisch angeschaut und wundert sich, dass das bekannte Kirschbier "Rode Koningin" nicht dabei ist, als Emma Dunn ihm die alte Flasche überreicht.


    Ich... danke Ihnen ganz herzlich, mevrouw. Ich bin mir der Ehre dieses Geschenks bewusst.

  • Dann können Sie sich erst recht auf den Geschmack dieses edlen Whiskey freuen. Sie trinken doch Whiskey?


    Fragt sie leicht verunsichert.

    • Offizieller Beitrag

    Oh ja, durchaus. Ich muss allerdings zu meiner Schande gestehen, dass ich bisher nur vernischen Whisky kannte. Aber diese unverzeihliche Wissenslücke haben Sie nun ja glücklicherweise ausgeräumt...


    ... sagt er mit einem Anflug von Lächeln im Gesicht.

  • Strahlt zurück.


    Na dann können Sie das jetzt wirklich nachholen. Ich habe in einem Wirtschaftsvertrag gedacht, auch Whiskey nach Münchberg zu exportieren?

    • Offizieller Beitrag

    Sehr gern. Ich bin sicher, dass unsere beiden Länder wirtschaftlich voneinander profitieren können.


    Apropos: Sie kennen die neue Wijmaarer Union, die Wirtschaftsgemeinschaft, die Monikberg mit Slezsko, Porto und Daivan bildet?

  • Ja, das war sogar einer meiner Ziele während des Wahlkampfes. Für das erste würden wir uns allerdings mit einem Wirtschaftsvertrag begnügen.

  • Sie reicht dem Reichskanzler ein vorbereitetes Dokument.


    Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen dem Großmünchbergischen Reich und der Republik Elba


    Präambel:

    Mit dem Ziel die Wirtschaft gegenseitig zu stärken und einander die landeseigenen Produkte und Besonderheiten näher zu bringen, schließen das Großmünchbergische Reich und die Republik Elba (Vertragspartner), vertreten durch die Regierungen und die von ihnen Bevollmächtigten, nachstehendes Abkommen.


    Artikel 1 - Geltungsbereich, Gültigkeit

    Durch diesen Vertrag werden die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern geregelt. Er erlischt, sollte eine der Vertragspartner diesen kündigen.


    Artikel 2 - Grundsätzliches

    (1) Die Vertragspartner ermöglichen den jeweiligen Handelsschiffen freie Durchfahrt durch die Wirtschaftszone ihrer Hoheitsgewässer.

    (2) Es wird der zollfreie Handel von Waren vereinbart.

    (3) Die Vertragspartner ermöglichen die Errichtungen von Zweigstellen des anderen Vertragspartners in ihrem Land.


    Artikel 3 - Im- und Export von Waren und Rohstoffen

    (1) Die Vertragspartner vereinbaren den Im- und Export von Produkten gemäß der Anlage I zu diesem Vertrag. Diese Anlage stellt eine abschließende Aufstellung dar. Sollten weitere Produkte im- oder exportiert werden, kann die Anlage durch einfache übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner entsprechend ergänzt werden.

    (2) Bei dem Handel mit Rohstoffen verpflichtet sich das exportierende Land, seine eigenen Rohstoffreserven nicht auszubeuten und den Abbau der Ressourcen umweltschonend voranzutreiben.


    Artikel 4 - Schlussbestimmungen

    (1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterschrift durch die hierzu befugten Personen und Ratifizierung nach den jeweiligen nationalen Gesetzen in Kraft.

    (2) Eine Laufzeitbeschränkung des Vertrages wird vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

    (3) Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von acht Wochen möglich. Die Kündigung ist dem jeweiligen Vertragspartner in Schriftform mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.

    (4) Im Falle der Vertragskündigung wird es den Unternehmen, die aufgrund dieses Vertrages Handel treiben, ermöglicht, das Exportgeschäft binnen einer Frist von sechs Monaten nach den Bedingungen des Vertrages fortzuführen.


    Für das Großmünchbergische Reich

    Werner Tübcke - Reichskanzler

    (Unterschrift)


    Für die Republik Elba

    Emma Dunn - Erste Ministerin

    (Unterschrift)