Verordnung zur Verschärfung der Einreisebestimmungen
Artikel I - Geltungsbereich, Gültigkeit
Die Verordnung regelt die verschärften Einreisebestimmungen in die Republik Elba. Sie erlangt mit Verkündigung Gültigkeit.
Artikel II - Aufenthaltsbestimmungen
(1) Es ist Ausländern gestattet sich in Elba frei zu bewegen. Sie genießen gleiche Rechte wie Staatsbürger der Republik.
(2) Ein Aufenthalt in der Republik ist nur unter Angabe genauer Gründe erlaubt.
(3) Der touristische Aufenthalt in der Republik ist auf maximal sechs Wochen beschränkt.
(4) Wer als Ausländer in der Republik wirtschaftlich tätig ist, erhält ein spezielles Wirtschaftsvisa.
Artikel III - Zuständigkeit
Für die Erteilung der Visa ist das Einbürgerungsamt zuständig. Es untersteht dem Justizministerium.
Erste Ministerin der Republik Elba
Emma Dunn