[Kantoor] Keizer Willem IV.

    • Offizieller Beitrag

    Beschäftigt sich mit einem Energiegesetz.


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    PROCLAMATIE

    Energiewet


    Wir, Willem IV., durch die Gnaden Gottes,

    Heerser van de Grootmonikbergse Rijk,

    Koning van Monikberg, Tuitsland en Flandrijk,

    Prins van Leeuwen-Wittesteen,

    Hoofd van het koninklijk Huis Groen, etc., etc., etc.


    §1 Allgemeines

    Das Gesetz regelt die Energieproduktion im Grootmonikbergse Rijk. Auch legt es den Ausstieg aus Atomenergie fest.


    §2 Energiearten


    §3 Gültigkeit

    Das Gesetz tritt mit Verkündung durch Koning Willem IV. in Kraft.


    Und verbleibe Ihnen mit königlichen Gnaden gewogen


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    Willem IV.

    • Offizieller Beitrag

    Geht die aktuelle Auflistung des diplomatischen Korps durch. Er lässt eine geeignete Person für den Botschafterposten im Königreich Pottyland suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Wird sich demnächst auf eine Reise nach Fuso machen, um über mögliche Verträge zu verhandeln.

    • Offizieller Beitrag

    Lädt die höchsten Adligen des Landes zu sich in den Palast Holland ein. Gemeinsam wird man sich über aktuelle politische Themen austauschen und auch sonst die Zukunft Münchbergs besprechen. Die Wiedereinführung von adligen Hoheitsgebieten wäre denkbar.

    • Offizieller Beitrag

    Graaf van Breda-Auen, schön Euch hier zu sehen. Wir haben lange nichts von Euch gehört.


    Stellt er fest.

    • Offizieller Beitrag

    Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und dem Grootmonikbergse Rijk


    Präambel:

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und das Grootmonikbergse Rijk folgenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.


    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf grundsätzlich der Erteilung eines Visums. Dessen Erteilung soll wohlwollend geprüft werden. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.


    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.

    (2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (3) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie untereinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.

    (4) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.

    (5) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.

    (6) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die ausgetauschten Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.


    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene

    (1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.

    (2) Weitere Zollerleichterungen und gegebenenfalls ein Wegfall von Zolleinschränkungen werden ggf. in einem separaten Abkommen geregelt.

    (3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden.


    Artikel 4 - Die kulturelle Ebene

    (1)Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zu bringen.

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.

    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Die Städte der Vertragspartner gelten als ermächtigt, mit Städten des anderen Vertragspartners entsprechende Abkommen zu vereinbaren.


    Artikel 5 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.


    Für das Grootmonikbergse Rijk


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    Willem IV.

    Koning

    • Offizieller Beitrag

    Schaut sich einige Berichte über den Zoologischen Garten von Nicolaasburg an. Die königliche Stiftung wird künftig hier mehr Spenden um die ganze Artenvielfalt zu erhalten.

    • Offizieller Beitrag

    Lässt zur Sicherheit den Paleis abriegeln und gegen Feuer sichern. Im Park des Schlosses werden Zelte für die Unterbringung von Bedürftigen Personen errichtet.

    • Offizieller Beitrag

    Meldet sich zum Krisengespräch wegen des Großfeuers an.

    Rijkskanselier, danke das Sie kurzfristig kommen konnten. Wir warten noch auf Graaf Breda-Auen.

    • Offizieller Beitrag

    Nickt ernst.


    Gibt es Neuigkeiten über die Brandursache, Graaf van Breda-Auen?

    • Offizieller Beitrag

    Nun, kommen wir gleich zum Thema. Was können wir unternehmen um den Brand schnell zu bekämpfen?