Nimmt das Schreiben zur Kenntnis.
[Rijkskanselarij] Rijkskanselier van Monikberg
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Ruft den Reichskanzler an.
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Ja?
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Wir müssen unbedingt uns den Wijmaarverdrag noch einmal vornehmen.
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Ah... Majesteit!
Völlig richtig. Der Vertrag bedarf dringend einer Überarbeitung. Meine Gespräche mit den übrigen Mitgliedsstaaten haben da weitgehendes Einverständnis ergeben.
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Dann sollten wir die übrigen Staaten nach Nicolaasburg einladen, um den Vertrag neu zu verfassen.
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Jawohl, Majesteit.
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Schaffen wir gemeinsam einen Vertrag, mit dem alle Seiten leben können und auch wollen.
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So soll es sein.
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Haben Sie noch Anliegen, mijnheer Rijkskanselier?
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Im Moment nicht, Majesteit.
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Dann halte ich Sie nicht weiter ab. Auf Wiederhören Reichskanzler.
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Tot ziens, Majesteit.
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Legt auf.
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Lässt ihn einen Vertrag zur Ratifizierung zukommen.
Artikel I
Die Unterzeichnerstaaten erkennen an, dass der Weltraum 100 km über NN beginnt, und somit die staatliche Souveränität spätestens ab dieser Grenze endet. Sämtliche Aktivitäten über dieser Höhe, welche unmittelbaren Einfluss auf Staatsgebiete unterhalb dieser Höhe haben werden dennoch wie Aktivitäten im Souveränitätsgebiet des betroffenen Staates gewertet.
Artikel II
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, sämtliche Starts von Flugkörpern aus dem jeweiligen Land, die eine geplante Höhe von mindestens 100 km über NN erreichen, oder möglicherweise erreichen könnten, im folgendem RAUMFAHRZEUGE genannt, mindestens 24 Stunden vor dem Start öffentlich bekannt zu geben. Dabei sollen Verantwortliche Organisation, Startort, geplante Bahnneigung, geplante Flugdauer, allgemeine Zweck des Starts und bei bemannte Flügen die Anzahl der teilnehmenden Raumfahrer jederzeit einsehbar sein.
Ferner wird angestrebt eine neutrale, internationale Datenbank einzurichten, in der die oben genannten Daten gespeichert, und für jedermann einsehbar sind.
Artikel III
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, der Schutz- und Rettung menschlichen Lebens, vor allem im Havariefall, höchste Priorität einzuräumen. Das gilt sowohl für die Raumfahrer der eigenen, als auch Raumfahrer anderer Nationen.
Befindet sich ein havarierter Raumfahrer in fremden Hoheitsgebiet, verpflichtet sich der Staat, in dem sich der Raumfahrer zum Zeitpunkt der Havarie befindet, den Raumfahrer aus seiner Notsituation zu retten und eine unversehrte Rückkehr in seinen Heimatstaat zu gewährleisten.
Raumfahrzeuge und Satelliten sind als Eigentum des jeweiligen Ursprungsstaates anzuerkennen und gegebenenfalls bemannte Raumfahrzeuge sind als entsprechendes Hoheitsgebiet zu betrachten. Havarierte Raumfahrzeuge, welche sich auf fremden Territorien befinden sind, sofern möglich, dem jeweiligen Ursprungsstaat zurückzuführen.
Sofern ein Staat die Möglichkeit hat einen havarierten Raumfahrer jedweder Herkunft im Weltraum zu retten, muss eine Rettung unternommen werden.
Entstandene Kosten und Schäden muss der Verursacherstaat dem Geschädigten begleichen.
Artikel IV
Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Weltraummüll, also unnütze Gegenstände in einer Erdumlaufbahn, die von Ihnen und den zugehörigen Weltraumorganisationen verursacht werden kann, zu vermeiden. Raumfahrzeuge die für eine Verweildauer im niedrigen Erdorbit (LEO) ausgelegt sind, müssen mit entsprechenden Vorrichtungen ausgerüstet sein, dass sie nach Ende ihrer geplanten Lebensdauer den Betrieb anderer Raumfahrzeuge gefährden und entsprechend in angemessener Zeit in die Erdatmosphäre zurückkehren. Ein solcher kontrollierter Absturz ist so zu halten, dass keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Raumfahrzeuge, die für eine Verweildauer im Geostationären Erdorbit (GEO), also einer Höhe von 35,786 km ausgelegt sind, müssen, entsprechend Ausgerüstet sein, dass sie nach Ende ihrer geplanten Lebensdauer den Geostationären Erdorbit entweder in die Erdatmosphäre oder in einen höheren Friedhofsorbit von mindestens 300 km über dem Geostationären Orbit gebracht werden können. -
Bittet die Minister um Stellungnahme.
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Bittet die Minister um Stellungnahme.
Das Finanzministerium sagt seine volle Unterstützung zu diesem Projekt zu. Man bitte lediglich um eine genaue Kostenkalkulation. Eigene Raumfahrzeuge wären nur in Verbindung mit Raumstreitkräften realisierbar.
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Hält ihn über die aktuelle Panzerentwicklung auf dem Laufenden. Derzeit planen die Reichsfabriken eine Produktion von 400 neuen Panzern zu einem Verkaufspreis an die Reichsregierung von 1.500.000 Gulden. Die Gesamtkosten würden sich bei diesem Vertrag auf 600.000.000 Gulden belaufen.
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Erhält die Information, dass die Vorbereitung der Wahlen beinahe abgeschlossen sind.
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Bittet den Kanzler über einen Gesetzesentwurf zu schauen.
Wir, Willem IV., durch die Gnaden Gottes,
Souverein van de Grootmonikbergse Rijk,
Koning van Monikberg, Tuitsland, Sint Billart en Flandrijk,
Prins van Leeuwen-Wittesteen,
Hoofd van het koninklijk Huis Groen, etc., etc., etc.
Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts (Eheeröffnungsgesetz)
Wir vertreten die Auffassung, dass es wünschenswert ist, die Ehe für Personen gleichen Geschlechts zu öffnen.
Auf diese Weise haben wir nach Anhörung des Staatsrates und nach gemeinsamer Konsultation der Generalstaaten gebilligt und verstanden, wie wir hiermit zustimmen und verstehen:
Artikel I
Das Gesetz bewirkt, dass nunmehr die Ehe für Personen jedes Geschlechts auf dem gesamten Staatsgebiet des Grootmonikbergse Rijks möglich sind.
Artikel II
Dieses Gesetz wird zitiert als: Eheeröffnungsgesetz.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im königlichen Amtsblatt in Kraft.
(Unterschrift)
Willem IV.
Koning
(Unterschrift)
Werner Tübcke
Rijkskanselier