Sie wollen freiwillig dorthin reisen Rijkekanselier? Sind Sie sicher? Für Ihren Schutz kann ich dort nicht sorgen wegen dem System.
[Rijkskanselarij] Rijkskanselier van Monikberg
-
-
Bittet um einen Termin beim Rijkekanselier.
-
-
Gut, ich lasse Sie stärker schützen.
-
Goed.
-
Und wir versuchen intensiv an einer Lösung zu arbeiten.
-
In Ordnung. Ich danke Ihnen, Rijksmaarschalk.
-
Jederzeit wieder gerne, Rijkekanselier.
-
Bestellt den Rijkekanselier zu sich ins Büro.
-
Lässt dem Rijkskanselier ein Dokument zukommen:
Demobilisierung der Streitkräfte
An das Volk von Monikberg,
hiermit ordnen wir für die königlichen Streitkräfte die Generaldemobilisierung an. Die an der Grenze stehenden Einheiten werden mit sofortiger Wirkung abgezogen.
Und verbleibe Ihnen mit königlichen Gnaden gewogen
Willem IV.
-
Nimmt die Demobilisierung erleichtert zur Kenntnis und begibt sich in den Palast.
-
Ein Anruf auf der persönlichen Leitung zum König geht ein.
Rijkskanselier?
-
Majesteit?
-
Wir hatten ganz vergessen mit Ihnen über den Wohnungsbau die kommenden Jahre zu sprechen.
-
Das können wir gerne noch tun.
-
Wir sind der Meinung hier wurde in der Vergangenheit geschlafen bzw der Neubau immer verschoben.
Nebenbei bemerkt, Wir sollten gemeinsam das erste Spiel Unser Leeuwen sehen. Es würde uns International nicht schaden.
-
Nebenbei geht ein Fax mit einem Gesetzesentwurf ein.
PROCLAMATIE
Wir, Willem IV., durch die Gnaden Gottes, König von Münchberg,
Prinz von Leeuwen-Wittesteen, etc., etc., etc.
Haushaltsgesetz
§1 Allgemeines
(1) Das Koninkrijk Monikberg verpflichtet sich mit diesem Gesetz jährlich einen aktuellen Haushalt für das folgende Jahr aufzustellen.
(2) Verantwortlich für die Erarbeitung des Haushaltes und Verwaltung des Haushaltes ist der König, insbesondere das Ministerium für Finanzen.
(3) Der Staat verpflichtet sich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
§2 Einnahmen und Ausgaben
(1) Der Staat erhält seine Einnahmen aus Steuergeldern.
(2) Mit den Steuergeldern finanziert der Staat seine Ausgaben.
(3) Die Staatsausgaben dürfen die Staatseinnahmen ohne Zustimmung des Königs nicht übersteigen.
§3 Staatsschulden
(1) Der Staat darf zur Deckung seiner Ausgaben mit Zustimmung des Königs Schulden aufnehmen.
(2) Die Staatsschulden dürfen nicht mehr als 65 % des Bruttoinlandsproduktes ausmachen.
(3) Für die Aufnahme von Staatsschulden ist das Ministerium für Finanzen verantwortlich.
§4 Provinzen
(1) Die Provinzen erhalten durch die Staatsregierung ein Budget zugeteilt.
(2) Mehrausgaben bedürfen der Zustimmung des Reichskanzlers.
§5 Autonome Gebiete
(1) Die Autonome Gebiete sind selbstverantwortlich für die Erhebung von Steuern.
(2) Die Autonome Gebiete zahlen einen festgelegten Betrag an das Königreich Münchberg.
(3) Die Autonome Gebiete haften selbst für aufgenommene Kredite.
(4) Die Autonome Gebiete können einen Zuschuss beim Reichskanzler beantragen.
§6 Schlussbestimmungen
(1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Und verbleibe Ihnen mit königlichen Gnaden gewogen
Willem IV.
-
Einverstanden
Liest sich den Gesetzesentwurf durch und teilt dem Koning seine Zustimmung mit.
-
Main Büro kümmert sich um die Reisevorbereitungen.
Wird das Gesetz auf den weg bringen.
-
Goed.