Trifft zur vereinbarten Zeit mit seiner Entourage ein.
Die Regierungspräsidentin
-
-
Dann müssen wir die Sicherheitsbehörden in Alarmbereitschaft versetzen. Solch hohen Besuch haben wir nicht alle Tage.
-
Korrekt.
-
Lädt die Regierungspräsidentin zu einem Gespräch nach Nicoolasburg ein.
-
Macht sich auf den Weg.
-
Die Regierungspräsidentin hatte sich nach ihrer Rückkehr aus Porto für ein paar Tage krankgemeldet. Jetzt sitzt sie wieder in ihrem schick möblierten Büro in Schwerdte.
-
Anastasias Mann ist seit ein paar Tagen krank. Ähnliche Symptome wie die Regeringspresidentin, nur stärker ausgeprägt: Kopfschmerzen, Fieber, Verwirrtheit. Das wird wahrlich ein „frohes“ Osterfest!
-
Erkundigt sich nach dem Befinden der Regierungspräsidentin von Tuitsland.
-
Ein Mitarbeiter teilt mit: Es geht ihr wieder gut, über die Feiertage befinde sie sich zu Hause bei der Familie.
-
Freut sich über diese Nachricht und legt das Thema erstmal zu den Akten.
-
Kündigt seinen Besuch bei der Regierungspräsidentin an.
-
Freut sich über den Besuch.
-
Lässt Sie wissen, dass derzeit eine neue Besoldungstabelle erstellt wird und die Staatsdiener anschließend besoldet werden.
-
Bittet die Regierungspräsidentin über einen Gesetzesentwurf zu schauen.
Wir, Willem IV., durch die Gnaden Gottes,
Souverein van de Grootmonikbergse Rijk,
Koning van Monikberg, Tuitsland, Sint Billart en Flandrijk,
Prins van Leeuwen-Wittesteen,
Hoofd van het koninklijk Huis Groen, etc., etc., etc.
Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts (Eheeröffnungsgesetz)
Wir vertreten die Auffassung, dass es wünschenswert ist, die Ehe für Personen gleichen Geschlechts zu öffnen.
Auf diese Weise haben wir nach Anhörung des Staatsrates und nach gemeinsamer Konsultation der Generalstaaten gebilligt und verstanden, wie wir hiermit zustimmen und verstehen:
Artikel I
Das Gesetz bewirkt, dass nunmehr die Ehe für Personen jedes Geschlechts auf dem gesamten Staatsgebiet des Grootmonikbergse Rijks möglich sind.
Artikel II
Dieses Gesetz wird zitiert als: Eheeröffnungsgesetz.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im königlichen Amtsblatt in Kraft.
(Unterschrift)
Willem IV.
Koning
(Unterschrift)
Werner Tübcke
Rijkskanselier
-
Hält nicht viel davon und teilt dies dem Koning auch mit.
-
Hält nicht viel davon und teilt dies dem Koning auch mit.
Nimmt er zur nicht gerade erfreut zur Kenntnis.
-
Erreicht mit dem König ihr Büro.
-
Schöne Aussicht haben Sie von hier.
-
In der Tat.
Bitte nehmen Sie doch Platz, Majesteit.
-
Danke. Haben Sie noch etwas zu trinken für mich?
Fragt er, während er sich hinsetzt.