Beiträge von Yuno Asai

    Unser Land ist nicht Pottyland und dieser Vertrag sollte als Basis für eine Zukünftige Länderfreundschaft dienen.


    Sie wissen das unser Land bis her völlig Isoliert lebte, die Menschen in unserem Land sind Stolze Krieger es gibt vieles das wir geleistet haben worauf wir denken diesen Stolz auch zu verdienen, unserer Land Floriert als Selbstversorger seit Generationen und unserer Kriminellen Zahlen sind geringer als bei Ländern dieser Größe.


    Außerdem hält sich mein Volk für die Menschliche Elite da sie ihr Land gründeten in einer Zeit als die meisten Menschen sich mit Keulen, Schwertern und anderen Primitiven Waffen gegenseitig und ineffizient die Köpfe einschlugen. Und dennoch ist unsere Geschichte um einiges Länger und geht bis zur Schöpfung zurück.


    Und genau dieses Volk bietet ihnen einen Solchen Vertrag auf den sie mit Kontroll Beschränkungen reagieren die Tatsächlich dazu dienen mein Volk wie Potentielle Kriminelle zu kontrollieren.


    Während mein Volk bereit ist ihre Bürger in unseren Land zu begrüßen und in Zukunft vielleicht sogar mal als Freunde bezeichnen zu können.


    Und das versuche ich ihnen sogar noch mit Respekt zu erklären.


    Adjutantin

    Eigentlich wurde mir von der Shōgunin aufgetragen zu schweigen aber ich möchte kurz anmerken, das aufgrund der Lage derzeit meine Herrin hier also die Ministerin eigentlich im Ausland die Legitime Vertretung der Shōgunin ist und somit auch im Namen der Shōgunin mit ihnen meine verehrten Herren spricht.


    Ist überrascht das die Adjutantin die sie aus ihrer Sicht überwachen soll nun doch Stellung für sie bezieht.

    Ich kann ihnen jetzt schon sagen wie das weiter gehen wird meine Herrin wird über ihre erwünschte Kontrolle gegenüber den Bürgern unseres Landes wütend reagieren genau wie ein Großteil des Volkes empört reagieren wird.


    Den wir öffnen ihnen bedingungslos die Türen und sie möchten das wir akzeptieren das sie das nicht tuhen und erwartet scheinbar auch Verständnis dafür.


    Das wird dazu führen das aus Stolz niemand hier einreisen wird da wird man lieber ins Pottyland reisen, klar können ihre Bürger dann Problemlos einreisen aber die Beziehungen werden ab dem Zeitpunkt gespannt sein, und wenn dann irgendwas passiert wird meine Herrin die Beziehungen sofort beenden da sie in ihren Augen sowieso zu keiner Zeit auf Augenhöhe waren.


    Als ihr König bei uns zu Besuch war saß man sich Freundlich gegenüber meine Herrin war sehr begeistert von ihm wenn sie jetzt hört das er sich selbst als mehrere Personen betrachtet...


    Es ist nicht mehr auf Augenhöhe für mich und mein Land wird es ein Klares Zeichen setzen das sie uns Kontrollieren wollen und wenn das nicht funktioniert eben abgewiesen.


    Daher denke ich wir sollten das mit der Neuerung hier beenden und gleich darüber zu sprechen kommen ob wir nicht die Alte auch beenden den, für mein Land war der Umstand sie als gleichwertig zu betrachten ein Riesen Schritt der niemanden Leicht viel und im Umkehr schluss wird man ihre Darlegung der Erklärung als Tiefe Beleidigung empfinden.

    Entschuldigung aber das ist doch kein Visum sondern eine Einreise Kontrolle die meist Bestandteil einer Gepäckkontrolle ist, so etwas haben wir auch es dient unter anderem dazu Bürger aus dem Kaiserreich Dreibürgen den Zugang zum Land zu verwehren.


    Das ist ein notwendiges Übel und wird glaube ich an jedem Flughafen durchgeführt an dem ich bis jetzt war.


    Ein Visum ist laut meines Wissens eine Einreise Genehmigung die erst beantragt werden muss was bedeutet das ich ohne diese Garnicht durch eben jene Ausweiskontrolle durchkomme.


    Visa Freiheit bedeutet also nur das ein Bürger Chōwas spontan hier Urlaub machen kann ohne irgend etwas vorbereiten zu müssen ab in den Flieger und der Urlaub beginnt.


    Genau so das ihre Bürger bei uns das Land betreten können ohne eben eine Solche Einreisegenehmigung zu benötigen den diese ist bei uns im Normalfall nötig.

    Verschlägt es sichtbar erstmal die Sprache, und sie muss überlegen was sie antworten soll den in erster Linie wird jetzt schon durchgespielt das man Bürger des Reiches der Harmonie Überwachen und wieder rausschmeißen können muss.


    Also das etwas, nunja, etwas nicht so leicht beantwortbares Thema, interessant ist allerdings das dierekt im Vorfeld schon Bürger Chōwas als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.


    Ich meine es ist ihr Land aber sie können bei Besuchern eh nicht den Genauen Aufenthaltsort gewährleisten und genau so wenig wird jeder zugeben warum er in ihr Land will es gibt hier sicher Sachen die bei ihnen Legal sind bei uns aber nicht, solche Leute werden eh nicht die Wahrheit sagen, und umgekehrt wird es nicht anders sein.


    Und wenn jemand wirklich herkommt um Kriminell zu sein wird er sich wohl kaum von der Fehlenden Visafreiheit aufhalten und stoppen lassen geschweige denn einfacher aufzuspüren zu sein.


    Aber wenn ihnen das lieber ist können wir diesen Punkt gerne anpassen ich übernehme in dem Fall aber keine Haftung für die Konsequenzen den andersrum werden wir das dann auch umsetzen, ich weiß nicht wie Bürger reagieren die nach Pottyland ohne viel Bürokratie reisen kann aber in ihrem Land erstmal ein Visum beantragen muss.


    Verstehen sie mich nicht falsch es ist ihr Land wenn sie das wünschen werden wir das so ändern das Signal ist aber ein eindeutiges.

    Merkt sich das verärgerte Auftreten und das der König scheinbar sich doppelt zählt.


    In unseren Aufzeichnungen war vermerkt das es sich bei der Vorherigen Version um eine Vorläufige handelt da unserem Land die Erfahrung fehlte, dank Pottyländischer Hilfe konnten wir aber nun einen Besseren Vertrag Standardtiesieren und deshalb bieten wir ihnen eine Neue bessere Version an.

    Grundlagenvertrag zwischen dem Chōwa no Teikoku und Großmünchbergischen Reich

    Präambel:

    Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Chōwa no Teikoku und das Großmünchbergischen Reich folgenden Vertrag.

    Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung.

    Artikel 1 - Die persönliche Ebene

    Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten ist es grundsätzlich gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis vor Ankunft im Gastland. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.

    Artikel 2 - Die politische Ebene

    (1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.

    (2) Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Ansprüche des Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an und verpflichten sich, seine territoriale Integrität als unverletzlich zu achten.

    (3) Die Vertragsstaaten erkennen die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag über Hoheitsgewässer an, sowohl für den jeweils anderen Vertragsstaat als auch für alle übrigen Vertragspartner des Vertrags über Hoheitsgewässer.

    (4) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.

    (5) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte auf intermikronationaler Ebene diplomatisch zu lösen. Die Vertragsstaaten unterstützen sich hierbei gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.

    (6) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.

    (7) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.

    (8) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Botschafter und Botschaftspersonal besitzen diplomatische Immunität, die in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.

    (9) Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, das Botschaftsgelände des Vertragspartners gesondert zu schützen. Das Gelände verbleibt Eigentum des Staates, auf dessen Gebiet die Botschaft errichtet wird. Auf dem Botschaftsgelände gilt das Recht des entsendenden Staates. Die Immunität nach Absatz (8) erstreckt sich damit auf alle Bürger des entsendenden Staates, die sich auf dem Botschaftsgelände aufhalten, solange sie sich dort aufhalten.

    Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene

    (1) Beide Vertragsstaaten streben die Minderung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen an. Sie vereinbaren, den gegenseitigen Im- und Export näher festzulegen und einen regen Warenverkehr einzuführen.

    (2) Die Vertragsstaaten sind sich darüber einig, dass Strafzölle nicht erhoben werden.

    (3) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Zu diesem Zweck soll geprüft werden, inwieweit direkte Flugverbindungen zwischen den Vertragsstaaten ermöglicht werden können.

    (4) Die Vertragsstaaten streben auch einen Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie eine Zusammenarbeit im wissenschaftlichen Bereich an. Hierzu gehört insbesondere die Erforschung der Stromgewinnung aus natürlicher Energie, um beiden Staaten eine klimaneutrale und ungefährliche Stromerzeugung zu ermöglichen.

    Artikel 4 - Die kulturelle Ebene

    (1) Beide Vertragsstaaten vereinbaren einen großzügigen kulturellen Austausch auf allen Ebenen, um allen Bürgern das Wesen und die Eigenheiten der anderen Nation näher zubringen.

    (2) Als wichtige Aspekte des kulturellen Austausch gelten unter anderem Schüleraustauschprogramme, Studien-, Sprach- und Kulturreisen, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, sowie Gastspiele von Künstlern.

    (3) Beide Vertragsstaaten ermöglichen ein Programm zur Städtepartnerschaft. Städte, Gemeinden, Käffer, Kuhdörfer und andere lokale Gebietskörperschaften beider Vertragsstaaten gelten als ermächtigt, miteinander entsprechende Abkommen zu vereinbaren.

    Artikel 5 - Organisatorisches

    (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.

    (2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten in Kraft.

    (3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.

    (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

    (5) Änderungen am Vertrag können in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen werden.

    Das hat nichts mit Vertrauen zu tun sondern mit den Gesetzen meines Landes ohne die Unterschrift dieses oder des Nächsten Königs wird es in meinem Land keine Gültigkeit finden, mit Ausnahme sie würden das Regierungssystem ändern und einen Präsidenten ausrufen dann wäre dieser.


    Hätten sie den ersten Vertrag unterschrieben wäre es jetzt eine andere Situation, aber so ist sie nun einmal.


    Da ihr König keine Zeit für uns und den neuen Vertrag hat werde ich meine Herrin informieren und nicht länger ihre Wertvolle Zeit verschwenden.


    Ich danke ihnen das sie mich empfangen haben, auch wenn es leider umsonst war.

    Ja ich habe hier eine Neue Version den Vertrags zwischen unseren Ländern die ein Bisschen Detailierter ist und unseren Erfahrungen und Vorlagen des Königreiches Pottyland einhergehen.


    Da wir ihren Vertrag mit dem König geschlossen haben ließe dieser sich auch nur mit ihrem König erneuern.


    Und das sollte vor unserem Besuch in Daivan geschen, wir haben nämlich den Volksrepublik Anteil zu Besuch gehabt und nachdem uns Gerüchte erreichten das diese ein Atomprogramm haben könnten, nun ja das wollen wir genauer wissen bevor wir einen Vertrag Unterzeichnen mit jemanden der Atomwaffen baut.

    War kurz Eingeschlafen und schreckt auf.

    Als der Mann dann komische Wörter nutzt versucht sie sich nichts anmerken zu lassen und Lächelt nur Nickt und verbeugt sich Abschließend.


    Mein Name ist Yuno Asai Ministerin Chowas meines Zeichens.


    Als Adjutantin wird die Begleiterin nicht vorgestellt aber auch sie verbeugt sich höflich.