Beiträge von Lord Reis

    Wadde ma, wadde ma...


    Er nimmt sich einen Stift und streicht im Entwurf in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Satz 1 die Worte "oder simuliert" durch


    So is bessa :D


    Ich geh denn ma - tschüssing! Bis morsche! Macht nich mehr so lang und so! :D

    Nach 23 Minuten und 50 Sekunden kommt Reis mit einem vollgeschriebenen Blatt, ein paar obszönen Zeichnungen auf den anderen Blättern und einer fast vollständig geleerten Whiskeyflasche zurück


    Hier, gumma, Vertrachsentwurf! Hehehe.


    Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und dem Grootmonikbergse Rijk


    Präambel:

    Auf den guten Beziehungen aufbauend, um die Wirtschaft gegenseitig zu stärken und einander die landeseigenen Produkte und Besonderheiten näher zu bringen, schließen das Königreich Pottyland und das Grootmonikbergse Rijk (Vertragspartner), vertreten durch die Regierungsoberhäupter und die von ihnen Bevollmächtigten, nachstehendes Abkommen.


    Artikel 1 - Geltungsbereich, Gültigkeit

    Durch diesen Vertrag werden die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern geregelt. Er erlischt automatisch, sollte der Grundlagenvertrag aufgelöst oder gekündigt werden, ohne dass ein diesem mindestens gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird.


    Artikel 2 - Grundsätzliches

    (1) Die Vertragspartner ermöglichen den jeweiligen Handelsschiffen, sofern sie unbewaffnet sind, freie Durchfahrt durch die Wirtschaftszone ihrer Hoheitsgewässer.

    (2) Die im Grundlagenvertrag festgelegten Zollminderungen werden aufgehoben. Stattdessen wird der zollfreie Handel von Waren, die durch dieses Abkommen abgedeckt sind, vereinbart.

    (3) Der Handel mit Produkten, Gegenständen, Rohstoffen oder anderen Waren, deren Erwerb, Besitz, Import oder Verkauf beim Vertragspartner untersagt ist, ist verboten.

    (4) Die Vertragspartner ermöglichen die Errichtungen von Zweigstellen des anderen Vertragspartners in ihrem Land auf unbürokratischem Wege. Im Königreich Pottyland ist hierfür eine Anzeige der Errichtung im Wirtschaftsministerium notwendig. Im Grootmonikbergse Rijk... (bitte noch ergänzen).


    Artikel 3 - Im- und Export von Waren und Rohstoffen

    (1) Die Vertragspartner vereinbaren den Im- und Export von Produkten gemäß der Anlage I zu diesem Vertrag. Diese Anlage stellt eine abschließende Aufstellung dar. Sollten weitere Produkte im- oder exportiert werden sollen, kann die Anlage durch einfache übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner entsprechend ergänzt werden.

    (2) Bei dem Handel mit Rohstoffen verpflichtet sich das exportierende Land, seine eigenen Rohstoffreserven nicht auszubeuten und den Abbau der Ressourcen umweltschonend voranzutreiben.

    (3) Handel mit Tieren wird ausgeschlossen.


    Artikel 4 - Wirtschaftlich-kultureller Austausch

    (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, neben den Produkten gemäß Artikel I, auch ihre einfach zu transportierenden und zu vervielfältigenden Kulturwerke wie Bücher, Filme, Gemälde, Fotografien und Ähnliches dem Vertragspartner im Sinne dieses Abkommens zugänglich zu machen. Es wird Kunstschaffenden der Vertragspartner vereinfacht, ihre Werke auch im Land des anderen Vertragspartners zu veröffentlichen und zu vermarkten. Genaueres wird mit jedem Kunstschaffenden individuell vereinbart.

    (2) Die Vertragspartner ermöglichen Filmproduktionsfirmen des anderen Vertragspartners die Nutzung ihrer Gebiete zum Zweck der Filmproduktion, sofern folgende Konditionen erfüllt sind:

    a) Die Natur wird durch die Produktion nicht eingeschränkt oder gar gestört

    b) Die Einschränkungen für die Bevölkerung des Vertragspartners, in dessen Land der Filmdreh stattfinden soll, werden auf ein Minimum reduziert

    c) Es werden keine Handlungen vorgenommen oder simuliert, die auf dem Grund und Boden des Vertragspartners verboten sind. Die Jugendschutzgesetze werden eingehalten.


    Artikel 5 - Schlussbestimmungen

    (1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterschrift durch die hierzu befugten Personen und Ratifizierung nach den jeweiligen nationalen Gesetzen in Kraft.

    (2) Eine Laufzeitbeschränkung des Vertrages wird mit Ausnahme von Artikel 1 Satz 2 wird nicht vereinbart, der Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit.

    (3) Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigung ist dem jeweiligen Vertragspartner in Schriftform mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.

    (4) Im Falle der Vertragskündigung wird es den Unternehmen, die aufgrund dieses Vertrages Handel treiben, ermöglicht, das Exportgeschäft binnen einer Frist von sechs Monaten nach den Bedingungen des Vertrages fortzuführen.



    Anlage I: Im- und Export


    Das Grootmonikbergse Rijk verpflichtet sich zum Export nachstehender Waren, Gegenstände oder Rohstoffe:

    • Chrom
    • Kaffee
    • Thunfisch
    • Whiskey
    • Tackernadeln
    • erotische bis pornographische Magazine ("Tittenhefte")
    • Klebeband
    • Computerkram


    Das Königreich Pottyland verpflichtet sich zum Export nachstehender Waren, Gegenstände oder Rohstoffe:

    • Betamax-Kassetten und -Abspielgeräte
    • Alkoholische Getränke in Form von Wildgurkenfreiem Wildgurkenbier, Potch Whisky, Gourbon Whiskey, Spirituosen
    • Nordhanf (zu medizinischen Zwecken)
    • erotische bis pornographische Magazine ("Tittenhefte")
    • Sammelbildchen berühmter Zahnstocher


    Siehstu? Ich hab n büschn was noch so ergäns... erge... er gääähnt :D Hier Dings. Gumma drüber, is so gut?

    Perfekt.

    Dann gilt es nur noch, die ganzen Absprachen in ein Abkommen zu packen. Hätten Sie da eine Vorlage? Sonst arbeite ich mal kurz was aus. Dafür brauche ich nur zwei Stifte verschiedener Farben, 23 Blatt Papier, eine Flasche Whiskey und 20 Minuten Zeit. Naja, sagen wir 23.

    Juhu! Betamax für alle! :)


    Ich nehme an, aufgrund der freundschaftlichen Beziehungen und dem Ankurbeln der Wirtschaft durch ULTRAPLEX und Co können wir da einen Freundschaftspreis aushandeln, der knapp - aber nicht zu sehr - unter dem Marktpreis liegt?

    Mit ernstem Mitgefühl greift er auf männliche Art und Weise des Königs Hand und schaut ihn an


    Das tut mir wirklich sehr, sehr leid für Sie. Wenn Sie doch mal abseits des höfischen Protokolls handeln wollen, sorge ich gerne dafür, dass Sie unerkannt bleiben. Auf pottyländischem Grund und Boden müssen Sie in dieser Angelegenheit jedenfalls keinem Protokoll folgen.