Na denn, juuuuute Nacht, bis morgen! Bidde nich vor 12 Uhr wecken - wenn, dann nur durch eine schöne nackte Frau, dassiss okay
Wirsiiing!
geht dann mal schlafen. Besser ist das.
Na denn, juuuuute Nacht, bis morgen! Bidde nich vor 12 Uhr wecken - wenn, dann nur durch eine schöne nackte Frau, dassiss okay
Wirsiiing!
geht dann mal schlafen. Besser ist das.
Wadde ma, wadde ma...
Er nimmt sich einen Stift und streicht im Entwurf in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c Satz 1 die Worte "oder simuliert" durch
So is bessa
Ich geh denn ma - tschüssing! Bis morsche! Macht nich mehr so lang und so!
Datt is ma n Plan, jau! Hat was. Gibbet da auch Inde... Rinder... Rindermett? Nee. Das annere... Internet? Und Streichholzbriefchen? Und vielleicht auch... Bademäntel?
Dange, aba... iss glaub, der Whiksy hier war nich gut. Mir is so düselich...
Ich muss erstma mein Könich fragen, ob datt so jut is. Lass ma in Potopia unterzeichnen? Nein? Ja? Vielleicht? Wär cool
Nach 23 Minuten und 50 Sekunden kommt Reis mit einem vollgeschriebenen Blatt, ein paar obszönen Zeichnungen auf den anderen Blättern und einer fast vollständig geleerten Whiskeyflasche zurück
Hier, gumma, Vertrachsentwurf! Hehehe.
Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen dem Königreich Pottyland und dem Grootmonikbergse Rijk
Präambel:
Auf den guten Beziehungen aufbauend, um die Wirtschaft gegenseitig zu stärken und einander die landeseigenen Produkte und Besonderheiten näher zu bringen, schließen das Königreich Pottyland und das Grootmonikbergse Rijk (Vertragspartner), vertreten durch die Regierungsoberhäupter und die von ihnen Bevollmächtigten, nachstehendes Abkommen.
Artikel 1 - Geltungsbereich, Gültigkeit
Durch diesen Vertrag werden die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern geregelt. Er erlischt automatisch, sollte der Grundlagenvertrag aufgelöst oder gekündigt werden, ohne dass ein diesem mindestens gleichwertiger Vertrag abgeschlossen wird.
Artikel 2 - Grundsätzliches
(1) Die Vertragspartner ermöglichen den jeweiligen Handelsschiffen, sofern sie unbewaffnet sind, freie Durchfahrt durch die Wirtschaftszone ihrer Hoheitsgewässer.
(2) Die im Grundlagenvertrag festgelegten Zollminderungen werden aufgehoben. Stattdessen wird der zollfreie Handel von Waren, die durch dieses Abkommen abgedeckt sind, vereinbart.
(3) Der Handel mit Produkten, Gegenständen, Rohstoffen oder anderen Waren, deren Erwerb, Besitz, Import oder Verkauf beim Vertragspartner untersagt ist, ist verboten.
(4) Die Vertragspartner ermöglichen die Errichtungen von Zweigstellen des anderen Vertragspartners in ihrem Land auf unbürokratischem Wege. Im Königreich Pottyland ist hierfür eine Anzeige der Errichtung im Wirtschaftsministerium notwendig. Im Grootmonikbergse Rijk... (bitte noch ergänzen).
Artikel 3 - Im- und Export von Waren und Rohstoffen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren den Im- und Export von Produkten gemäß der Anlage I zu diesem Vertrag. Diese Anlage stellt eine abschließende Aufstellung dar. Sollten weitere Produkte im- oder exportiert werden sollen, kann die Anlage durch einfache übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner entsprechend ergänzt werden.
(2) Bei dem Handel mit Rohstoffen verpflichtet sich das exportierende Land, seine eigenen Rohstoffreserven nicht auszubeuten und den Abbau der Ressourcen umweltschonend voranzutreiben.
(3) Handel mit Tieren wird ausgeschlossen.
Artikel 4 - Wirtschaftlich-kultureller Austausch
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, neben den Produkten gemäß Artikel I, auch ihre einfach zu transportierenden und zu vervielfältigenden Kulturwerke wie Bücher, Filme, Gemälde, Fotografien und Ähnliches dem Vertragspartner im Sinne dieses Abkommens zugänglich zu machen. Es wird Kunstschaffenden der Vertragspartner vereinfacht, ihre Werke auch im Land des anderen Vertragspartners zu veröffentlichen und zu vermarkten. Genaueres wird mit jedem Kunstschaffenden individuell vereinbart.
(2) Die Vertragspartner ermöglichen Filmproduktionsfirmen des anderen Vertragspartners die Nutzung ihrer Gebiete zum Zweck der Filmproduktion, sofern folgende Konditionen erfüllt sind:
a) Die Natur wird durch die Produktion nicht eingeschränkt oder gar gestört
b) Die Einschränkungen für die Bevölkerung des Vertragspartners, in dessen Land der Filmdreh stattfinden soll, werden auf ein Minimum reduziert
c) Es werden keine Handlungen vorgenommen oder simuliert, die auf dem Grund und Boden des Vertragspartners verboten sind. Die Jugendschutzgesetze werden eingehalten.
Artikel 5 - Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterschrift durch die hierzu befugten Personen und Ratifizierung nach den jeweiligen nationalen Gesetzen in Kraft.
(2) Eine Laufzeitbeschränkung des Vertrages wird mit Ausnahme von Artikel 1 Satz 2 wird nicht vereinbart, der Vertrag hat unbegrenzte Laufzeit.
(3) Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Kündigung ist dem jeweiligen Vertragspartner in Schriftform mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.
(4) Im Falle der Vertragskündigung wird es den Unternehmen, die aufgrund dieses Vertrages Handel treiben, ermöglicht, das Exportgeschäft binnen einer Frist von sechs Monaten nach den Bedingungen des Vertrages fortzuführen.
Anlage I: Im- und Export
Das Grootmonikbergse Rijk verpflichtet sich zum Export nachstehender Waren, Gegenstände oder Rohstoffe:
Das Königreich Pottyland verpflichtet sich zum Export nachstehender Waren, Gegenstände oder Rohstoffe:
Siehstu? Ich hab n büschn was noch so ergäns... erge... er gääähnt Hier Dings. Gumma drüber, is so gut?
Besten Dank erneut!
nimmt die Flasche und lässt das Glas stehen, als er sich in einen ruhigen Nebenraum setzt
Danke sehr. Und der Whiskey?
Entwurf kommt frühestens heute Abend. Gerade ist mentales Suppenkoma angesagt
Perfekt.
Dann gilt es nur noch, die ganzen Absprachen in ein Abkommen zu packen. Hätten Sie da eine Vorlage? Sonst arbeite ich mal kurz was aus. Dafür brauche ich nur zwei Stifte verschiedener Farben, 23 Blatt Papier, eine Flasche Whiskey und 20 Minuten Zeit. Naja, sagen wir 23.
Das sollte kein Problem sein
Juhu! Betamax für alle!
Ich nehme an, aufgrund der freundschaftlichen Beziehungen und dem Ankurbeln der Wirtschaft durch ULTRAPLEX und Co können wir da einen Freundschaftspreis aushandeln, der knapp - aber nicht zu sehr - unter dem Marktpreis liegt?
Viel. Eine Menge. So viel wie möglich. Massenhaft. Riesig viel. So ungefähr.
Eine hervorragende Idee. Wenn Sie ausspannen und Strandatmosphäre wollen, empfehle ich wahlweise die Frosta-Inseln oder Hurzelfeld. Für "das andere" wäre vielleicht Potopia eine gute Wahl.
Aber... darum soll es jetzt nicht vorrangig sehen, sondern um Chrom.
Mit ernstem Mitgefühl greift er auf männliche Art und Weise des Königs Hand und schaut ihn an
Das tut mir wirklich sehr, sehr leid für Sie. Wenn Sie doch mal abseits des höfischen Protokolls handeln wollen, sorge ich gerne dafür, dass Sie unerkannt bleiben. Auf pottyländischem Grund und Boden müssen Sie in dieser Angelegenheit jedenfalls keinem Protokoll folgen.
Dann... reden wir also tatsächlich von der selben Sache?
Reis schaut immer noch sehr irritiert drein
Darüber, dass bestimmte Protokolle in bestimmten Situationen vielleicht etwas unpraktisch sind und Sachen die Spontanität rauben können... Ääääh... oder sowas.
Ich nehme es doch an... Aber nur zur Sicherheit: Worüber sprechen Sie?
Er fragt sich, ob sie beide gerade über das Gleiche sprechen
Es gibt auch dafür ein höfisches Protokoll? Wow, das ist aber... unsexy.
Plötzlich und unerwartet muss er losprusten
Das will ich doch stark hoffen, Herr Könich
Das freut mich sogar ein bisschen - die meisten Leute schauen eher mich ungläubig an, so als lebte ich hinterm Mond