[Office] First Minister and Secretary of State of Elba

  • Bezieht nach Ihrer Ernennung die Räumlichkeiten des Ersten Ministers. Lange hat sie auf diesen Moment hingearbeitet.

  • Bereitet sich darauf vor, ihr Kabinett vor dem Parlament vorzustellen. Zudem wird sie ihren Plan zur Liberalisierung vorstellen.

  • Auf eine Anfrage aus dem Parlament, ob sie gedenke Streitkräfte ins Leben zu rufen, gibt sie eine Antwort, dass sie diesen Plan nicht verfolgt. Bisher sei man gut ohne Streitkräfte ausgekommen und wird das auch in Zukunft.

  • Stellt ihr Kabinett in einer Liste für das Parlament zusammen.


    A ’chiad riaghaltas Dunn
    Priòmh Mhinistear Emma Dunn
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Ceartas Eilidh Ròs
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Ionmhais Grannd Dubh
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Slàinte Ùna Gall
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Foghlam Daniel MacNìll
  • Freut sich über die Bestätigung ihres Kabinetts durch das Parlament. Sogleich hält sie eine erste Kabinettssitzung in ihrem Büro ab.

  • Sitzt mit dem Finanzminister an einer Aufstellung der Gehälter der Politiker. Sie möchte in der Bevölkerung für mehr Transparenz sorgen und Vertrauen gewinnen.

  • A ’chiad riaghaltas Dunn
    Priòmh Mhinistear 140.000
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Ceartas 120.000
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Ionmhais 120.000
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Slàinte 120.000
    Rùnaire a 'Chaibineit airson Foghlam 120.000
  • Plant eine Reise durch die Wijmaarer Unionsstaaten. Sie begleiten wird der Finanzminister.

  • Plant eine umfangreiche Reform der Landwirtschaft zur Stärkung der heimischen Landwirte. Auch sollen die Regeln für Finanztricks eingeschränkt werden.

  • Arbeitet an einem Wirtschaftsvertrag


    Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen dem Name und der Republik Elba


    Präambel:

    Mit dem Ziel die Wirtschaft gegenseitig zu stärken und einander die landeseigenen Produkte und Besonderheiten näher zu bringen, schließen das Name und die Republik Elba (Vertragspartner), vertreten durch die Regierungen und die von ihnen Bevollmächtigten, nachstehendes Abkommen.


    Artikel 1 - Geltungsbereich, Gültigkeit

    Durch diesen Vertrag werden die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern geregelt. Er erlischt, sollte eine der Vertragspartner diesen kündigen.


    Artikel 2 - Grundsätzliches

    (1) Die Vertragspartner ermöglichen den jeweiligen Handelsschiffen freie Durchfahrt durch die Wirtschaftszone ihrer Hoheitsgewässer.

    (2) Es wird der zollfreie Handel von Waren vereinbart.

    (3) Die Vertragspartner ermöglichen die Errichtungen von Zweigstellen des anderen Vertragspartners in ihrem Land.


    Artikel 3 - Im- und Export von Waren und Rohstoffen

    (1) Die Vertragspartner vereinbaren den Im- und Export von Produkten gemäß der Anlage I zu diesem Vertrag. Diese Anlage stellt eine abschließende Aufstellung dar. Sollten weitere Produkte im- oder exportiert werden, kann die Anlage durch einfache übereinstimmende Erklärung beider Vertragspartner entsprechend ergänzt werden.

    (2) Bei dem Handel mit Rohstoffen verpflichtet sich das exportierende Land, seine eigenen Rohstoffreserven nicht auszubeuten und den Abbau der Ressourcen umweltschonend voranzutreiben.


    Artikel 4 - Schlussbestimmungen

    (1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterschrift durch die hierzu befugten Personen und Ratifizierung nach den jeweiligen nationalen Gesetzen in Kraft.

    (2) Eine Laufzeitbeschränkung des Vertrages wird vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

    (3) Die Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von acht Wochen möglich. Die Kündigung ist dem jeweiligen Vertragspartner in Schriftform mitzuteilen. Sie bedarf keiner Begründung.

    (4) Im Falle der Vertragskündigung wird es den Unternehmen, die aufgrund dieses Vertrages Handel treiben, ermöglicht, das Exportgeschäft binnen einer Frist von sechs Monaten nach den Bedingungen des Vertrages fortzuführen.


    Titel des Vertragspartner

    Name des Vertragspartners


    Erste Ministerin der Republik Elba

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    Emma Dunn

  • Führt auch mit einigen Mitgliedern der Opposition Gespräche, insbesondere mit Mitgliedern der Grünen Partei. Auch die liberale Regierung plädiert für mehr Umweltschutz, ohne jedoch zu stark in die Wirtschaft eingreifen zu müssen.

  • Verordnung zur Verschärfung der Einreisebestimmungen


    Artikel I - Geltungsbereich, Gültigkeit

    Die Verordnung regelt die verschärften Einreisebestimmungen in die Republik Elba. Sie erlangt mit Verkündigung Gültigkeit.


    Artikel II - Aufenthaltsbestimmungen

    (1) Es ist Ausländern gestattet sich in Elba frei zu bewegen. Sie genießen gleiche Rechte wie Staatsbürger der Republik.

    (2) Ein Aufenthalt in der Republik ist nur unter Angabe genauer Gründe erlaubt.

    (3) Der touristische Aufenthalt in der Republik ist auf maximal sechs Wochen beschränkt.

    (4) Wer als Ausländer in der Republik wirtschaftlich tätig ist, erhält ein spezielles Wirtschaftsvisa.


    Artikel III - Zuständigkeit

    Für die Erteilung der Visa ist das Einbürgerungsamt zuständig. Es untersteht dem Justizministerium.


    Erste Ministerin der Republik Elba

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    Emma Dunn

  • Bespricht in einer geheimen Kabinettssitzung das Thema der Verkleinerung des Parlaments an.

  • Listet die Hauptexportprodukte auf.

    • Fisch,
    • Süßwaren,
    • Öl & Gas,
    • Erneuerbare Energien,
    • Elb Whisky,
    • Textilien,
    • Holz,
    • Wasser