Die Fraktion der Schlesischen Radikalen Partei hat eine Aussprache zum Entwurf eines Gesetzes über die Eingliederung des sogenannten Rest-Soma in die Republik beantragt.
Ich eröffne hiermit die Aussprache. Pane Lubomire, máte slovo, Sie haben das Wort.
Státní Rada
- Návrh zákona -
Zákon o začlenění zbytku Sománska do republiky
Gesetz über die Eingliederung Rest-Somas in die Republik
§ 1 - Zbytek Sománsko
(1) Das Gebiet des sogenannten Rest-Soma ("Zbytek Sománsko"), das seit dem Ende des Dritten Somanischen Krieges von der Republik verwaltet wird, ist untrennbarer Bestandteil Slezskos und wird als solcher in das Staatsgebiet der Slezská Republika eingegliedert.
(2) Es wird zum Bezirk Nord-Soma ("Kraj Severní Sománsko") erhoben und ist den übrigen Bezirken der Republik gleichgestellt.
(3) Hauptort und Sitz des Hejtman ist Hořák. Solange eine geordnete Verwaltungstätigkeit in Hořák nicht gewährleistet werden kann, längstens aber bis zu einem entsprechenden Beschluss der Státní Rada, üben der Hejtman und seine Behörde ihre Tätigkeit von Hradschany aus.
§ 2 - Vstoupení v platnost
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Hejtman des Bezirks Nord-Soma wird längstens 30 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg bestimmt.